FAQ

Häufige Fragen.

Antworten zu Rolle, Recht, Messung, Abrechnung und Datenschutz.

Bleibt der Vermieter Stromlieferant?

Ja. Der Vermieter schließt die Stromlieferverträge mit den Mietern und stellt die Rechnungen. WOODGRID unterstützt Verwaltung, Messdaten, Abrechnung und Kommunikation.

Ist ein Projekt rechtlich ohne Weiteres möglich?

Nicht automatisch. Einordnung der Gebäudeinfrastruktur, Lieferantenrolle, Messkonzept, Steuern und Meldepflichten werden vor dem Start gemeinsam geklärt. WOODGRID ersetzt keine energierechtliche Beratung.

Welche Zähler werden benötigt?

Fernablesbare Zähler, angebunden über ein Gateway oder einen Messdienstleister. Welche Geräte passen, hängt vom Gebäude ab. Für abrechnungsrelevante Messwerte gelten Mess- und Eichanforderungen.

Wie wird abgerechnet?

Im Pilotprojekt mit monatlichen Abschlägen und einer jährlichen Verbrauchsabrechnung sowie Schlussrechnung bei Vertragsende. Strukturierte E-Rechnungen sind von Anfang an vorgesehen.

Sehen Mieter Daten anderer Mieter?

Nein. Jedes Unternehmen sieht ausschließlich seine eigenen Daten und Vertragszeiträume. Die Zugriffsrechte werden serverseitig geprüft.

Wird bei offenen Forderungen der Strom abgeschaltet?

Nein, nicht automatisch. Eine mögliche Sperrung wäre ein gesonderter, rechtlich und technisch geprüfter Prozess und ist kein Standardmerkmal.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.

Ihr Gebäude, Ihr Messkonzept – gemeinsam prüfen.

Wir klären mit Ihnen, ob und wie sich die Stromversorgung in Ihrem Objekt umsetzen lässt.

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