Ein Stromzähler misst die verbrauchte oder erzeugte elektrische Energie in Kilowattstunden. Für die Abrechnung zählt der Zählerstand zu einem bestimmten Zeitpunkt; der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz zweier Stände desselben Zählers. Zähler können Bezug, Einspeisung und teils Leistung getrennt erfassen.
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Beispiel aus der Praxis
Ein Elektrobetrieb liest am Monatsersten den Zähler seiner Halle ab und notiert 48.210 kWh, einen Monat später 48.930 kWh, beides Beispielwerte. Die Differenz von 720 kWh ist der Verbrauch. Hat der Zähler dazwischen die Stellenzahl überschritten oder wurde er getauscht, muss das bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Was das konkret bedeutet
Zähler unterscheiden sich in Bauart, Eichung und Kommunikationsfähigkeit. Betreiber sollten wissen, welche Geräte im Gebäude verbaut sind, wem sie gehören und wann die Eichfrist endet. Für Rechnungen an Dritte sind eichrechtskonforme Geräte vorgesehen. Eine Gerätekennung sollte jedem Zähler zugeordnet sein.
Abgrenzung
Ein Zähler ist kein Zählpunkt. Der Zähler ist das Gerät, der Zählpunkt der Ort im Netz, an dem gemessen wird. Wird das Gerät getauscht, bleibt der Zählpunkt in der Regel derselbe.
Arten von Zählern
Im Gebäude kommen verschiedene Zähler vor: der Hauptzähler am Netzanschluss, der Erzeugungszähler an der Anlage und Unterzähler für einzelne Mieteinheiten. Sie unterscheiden sich in Bauart, Messbereich, Kommunikationsfähigkeit und Eichstatus. Manche zeigen nur Summenwerte an, andere liefern Viertelstundenwerte.
Zähler im Betrieb verwalten
Führen Sie ein Zählerverzeichnis mit Seriennummer, Einbauort, Eigentümer, Eichfrist und zugeordneter Mieteinheit. Halten Sie Anfangs- und Endstände bei Wechseln fest. So bleibt die Abrechnung nachvollziehbar, auch wenn ein Gerät ausgetauscht wurde. Die Seite Messtechnik und der Zähler-Planer auf dieser Website zeigen, welche Zähler ein Betriebsmodell braucht.

