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Zählerstand


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Der Zählerstand ist der aktuelle Wert des Zählwerks zu einem bestimmten Zeitpunkt. Für den Verbrauch werden Anfangs- und Endstand benötigt. Beim Einzug und bei Vertragsende werden Stände zum Stichtag erfasst und auf Plausibilität geprüft.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Mieter zieht zum 15. Juni aus. Am Stichtag fotografiert der Vermieter den Zähler und notiert den Stand samt Uhrzeit. Der Nachmieter startet mit genau diesem Wert. Fehlt das Foto, kann später nur geschätzt werden, und die Aufteilung zwischen beiden Parteien führt zu Diskussionen.

Was das konkret bedeutet

Wichtig sind Stichtag, Zähler-ID und ein nachvollziehbarer Beleg. Fotos, Ablesequelle und Erfasser sollten festgehalten werden. Auffällige Sprünge fallen bei einer Plausibilitätsprüfung auf, etwa ein sinkender Stand oder ein ungewöhnlich hoher Verbrauch. Wo Lesekopf oder Gateway vorhanden sind, entfällt die manuelle Eingabe, sonst bleibt sie nötig.

Abgrenzung

Der Zählerstand ist nicht der Verbrauch. Er ist ein Momentwert des Zählwerks, der Verbrauch ergibt sich erst aus zwei Ständen. Auch ein Schätzwert ist kein echter Zählerstand und sollte als solcher gekennzeichnet sein.

Stichtage erfassen

Der Zählerstand zeigt den aktuellen Wert des Zählwerks zu einem Zeitpunkt. Den Verbrauch liefert erst die Differenz zweier Stände desselben Zählers. Bei Einzug, Auszug und Abrechnungsende werden die Stände zum Stichtag erfasst und auf Plausibilität geprüft.

Beweissicher dokumentieren

Sichern Sie Stände mit Foto, Datum und Uhrzeit und bestätigen Sie sie nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Mieter. Der Schlussstand des Vormieters ist der Anfangsstand des Nachmieters. Fehlt die Dokumentation, bleibt nur eine Schätzung, die schnell zum Streit führt.

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