Mieterstrom bezeichnet Strom, der in einem Gebäude erzeugt, meist per Photovoltaik, und direkt an die Nutzer im Gebäude geliefert wird, ohne das öffentliche Netz zu durchlaufen. Der zusätzlich benötigte Strom wird aus dem Netz zugekauft. Der gesetzliche Mieterstromzuschlag nach dem EEG ist in der Regel an Wohngebäude geknüpft; für Gewerbeimmobilien gelten eigene Rahmenbedingungen, die vorab zu klären sind.
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Beispiel aus der Praxis
Auf dem Dach eines Gewerbehofs liefert eine Anlage an einem sonnigen Mittag mehr, als die vier Mieter gleichzeitig brauchen. Der Strom fließt zunächst zu ihnen, der Rest ins Netz. Abends und im Winter bezieht der Hof Strom aus dem Netz. Alle Zahlen sind hier nur illustrativ und hängen vom Einzelfall ab.
Was das konkret bedeutet
Ob Mieterstrom wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist, hängt von Erzeugung, Verbrauchsprofil, Messkonzept und Vertragsmodell ab. Wer Strom an Mieter liefert, kann Pflichten eines Lieferanten haben, etwa bei Rechnungsstellung, Stromkennzeichnung und Steuer. Diese Punkte sollten vor dem Start geklärt und gegebenenfalls fachlich beraten werden.
Abgrenzung
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Mieterstrom oft mit dem gesetzlich geregelten Mieterstromzuschlag gleichgesetzt. Der Zuschlag ist aber nur eine mögliche Förderung und an Voraussetzungen geknüpft. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein eigenes Modell mit eigenen Regeln.

