Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich geregelte Vergütung für Strom, der aus einer PV-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie wird pro eingespeister Kilowattstunde gezahlt. Höhe und Dauer richten sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
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Beispiel aus der Praxis
Eine Anlage speist im Jahr 30.000 kWh ins Netz ein. Bei einem angenommenen Satz von 8 Cent je kWh ergibt das 2.400 Euro. Der tatsächliche Satz hängt vom Inbetriebnahmezeitpunkt, der Anlagengröße und der Art der Einspeisung ab, die genannten Werte sind lediglich Rechenbeispiele.
Was das konkret bedeutet
Betreiber sollten Vergütungssatz, Dauer und Einspeiseart in den Unterlagen ihrer Anlage dokumentieren. Die Meldung im Marktstammdatenregister und die Anmeldung beim Netzbetreiber sind in der Regel Voraussetzung. Weil sich das Gesetz ändert, sollte der aktuelle Stand vor Investitionsentscheidungen geprüft werden.
Abgrenzung
Die Einspeisevergütung wird häufig mit dem Mieterstromzuschlag oder der Marktprämie der Direktvermarktung gleichgesetzt. Es sind verschiedene Zahlungen mit eigenen Voraussetzungen. Die Vergütung betrifft nur ins Netz gelieferten Strom. Der im Gebäude verbrauchte Anteil wird davon nicht erfasst, sondern über den Liefervertrag abgerechnet.
Wovon die Höhe abhängt
Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und hängt unter anderem vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Art der Einspeisung ab. Sie wird für jede ins Netz gelieferte Kilowattstunde gezahlt und für einen festgelegten Zeitraum garantiert. Für den Anteil, der im Gebäude verbraucht wird, gilt sie nicht.
Voraussetzungen und Dokumentation
Voraussetzung sind in der Regel die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Meldung im Marktstammdatenregister. Halten Sie Vergütungssatz, Dauer und Einspeiseart in den Anlagenunterlagen fest. Da sich die gesetzlichen Regeln ändern, sollte der aktuelle Stand vor jeder Investitionsentscheidung geprüft werden.

