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Jahresabrechnung


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Die Jahresabrechnung stellt den tatsächlichen Verbrauch eines Jahres mit den geltenden Preisen in Rechnung und verrechnet die geleisteten Abschläge. Sie ist die Regelabrechnung bei monatlichen Abschlägen. Bei Preisänderungen im Zeitraum wird nach Gültigkeit geteilt.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Mieter hat zwölf Abschläge à 300 Euro gezahlt (Beispielwert). Zum Abrechnungsende liegt der tatsächliche Verbrauch bei 4.200 Euro, weil im Juli der Preis geändert wurde und beide Preisstufen anteilig zählen. Die Jahresabrechnung weist die Differenz von 600 Euro als Nachzahlung aus und nennt die neue Abschlagshöhe.

Was das konkret bedeutet

Mieter prüfen vor allem Zählerstände, Preise je Zeitraum und die Verrechnung der Abschläge. Betreiber sollten die Abrechnung nach Ablauf zügig erstellen, damit sich Nachzahlungen nicht stauen. Zählerstände sollten vorher plausibilisiert werden, denn spätere Korrekturen erfordern einen eigenen Korrekturbeleg.

Abgrenzung

Die Jahresabrechnung ist nicht die Schlussrechnung. Letztere entsteht, wenn ein Vertrag endet oder ein Mieter auszieht, auch mitten im Jahr. Abschlagsrechnungen wiederum sind Vorauszahlungen und keine Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs.

Aufbau der Abrechnung

Die Jahresabrechnung stellt Verbrauch, Preise und Grundpreis für den Abrechnungszeitraum zusammen und verrechnet die geleisteten Abschläge. Sie zeigt, ob der Mieter ein Guthaben hat oder nachzahlen muss, und nennt den neuen Abschlag.

Typische Stolpersteine

Ändern sich Preise im Jahr, muss nach Gültigkeit geteilt werden. Fehlende Zählerstände oder Zählerwechsel verlangen saubere Anfangs- und Endstände. Prüfen Sie die Daten vor dem Versand und archivieren Sie die Rechnung unveränderbar. Fehler werden anschließend über Storno und Neuberechnung korrigiert.

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