Die Schlussrechnung wird zum Ende eines Liefervertrags erstellt, zum Beispiel bei Auszug. Grundlage sind der bestätigte Schlussstand und die gültigen Preise bis zum Lieferende. Zahlungen werden verrechnet, ein Guthaben oder eine Restforderung wird ausgewiesen.
« Zurück zum LexikonSchlussrechnung
Beispiel aus der Praxis
Ein Mieter zieht zum 30. Juni aus. Am Auszugstag wird der Zählerstand gemeinsam abgelesen und bestätigt. Aus Verbrauch, gültigem Tarif bis zu diesem Datum und den bereits gezahlten Abschlägen ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Beispielhaft könnte das ein kleiner dreistelliger Betrag sein.
Was das konkret bedeutet
Wichtig ist ein dokumentierter Schlussstand, am besten mit Datum, Uhrzeit und Bestätigung beider Seiten, etwa per Foto. Bei Preisänderungen im Zeitraum werden beide Tarife anteilig berücksichtigt. Die Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, wie Abschläge verrechnet wurden. Eine spätere Berichtigung läuft über Korrekturbeleg, nicht durch Überschreiben.
Abgrenzung
Die Schlussrechnung schließt ein Vertragsverhältnis ab, die Jahresabrechnung deckt einen regulären Abrechnungszeitraum ab. Auch eine Abschlagsrechnung ist nur eine Zwischenzahlung auf den späteren Gesamtverbrauch. In der Praxis können Schlussrechnung und Jahresabrechnung zeitlich zusammenfallen.
Grundlage der Schlussrechnung
Die Schlussrechnung beendet die Abrechnung eines Liefervertrags, etwa bei Auszug. Grundlage sind der bestätigte Schlussstand des Zählers und die bis zum Lieferende gültigen Preise. Gezahlte Abschläge werden verrechnet, das Ergebnis ist ein Guthaben oder eine Restforderung.
Auszug sauber abwickeln
Erfassen Sie den Schlussstand möglichst gemeinsam mit dem Mieter und sichern Sie ihn mit einem Foto. Er ist zugleich der Anfangsstand für den Nachmieter. Stellen Sie die Schlussrechnung zeitnah, damit Fragen geklärt werden können, solange die Erinnerung frisch ist.

