Reststrom ist der Strom, den ein Gebäude zusätzlich aus dem öffentlichen Netz bezieht, wenn die eigene Erzeugung den Bedarf nicht deckt, etwa nachts oder bei bewölktem Himmel. Er wird bei einem Reststromlieferanten beschafft und ist Teil der Kalkulation des Gesamtpreises für die Mieter.
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Beispiel aus der Praxis
An einem bewölkten Wintertag deckt die Dachanlage nur einen kleinen Teil des Bedarfs eines Gewerbegebäudes. Den Rest bezieht das Gebäude über den Netzanschluss von einem Lieferanten. Im Sommer sinkt dieser Anteil, nachts bleibt er hoch. Die Beispiele sind illustrativ, die tatsächlichen Anteile hängen von Anlage und Verbrauch ab.
Was das konkret bedeutet
Wer Mieter versorgt, sollte den Reststromvertrag so wählen, dass Laufzeit, Preisgestaltung und Lieferumfang zum eigenen Modell passen. Bei einer Vollversorgung muss der Vermieter die gesamte Menge sicherstellen, bei einem reinen Solarstrom-Anteil beschafft jeder Mieter seinen Rest selbst. Die Preise beider Teile beeinflussen die Kalkulation.
Abgrenzung
Reststrom ist nicht dasselbe wie Überschussstrom. Reststrom ist der zugekaufte Fehlbetrag, Überschussstrom die nicht benötigte Erzeugung, die ins Netz geht. Auch ist Reststrom nicht gleich Ersatzversorgung, die als gesetzlicher Auffangfall bei fehlendem Liefervertrag gilt.

