Was ist ein Messkonzept?
Ein Messkonzept beschreibt, wo im Gebäude welcher Zähler steht und wie aus den Zählerwerten Erzeugung, Eigenverbrauch, Netzbezug und Einspeisung berechnet werden. Es ist die Grundlage für die Abstimmung mit dem Netzbetreiber, für die Bilanzierung und für die Abrechnung der Mieter.
Ohne ein stimmiges Messkonzept lässt sich Solarstrom nicht sauber an Mieter verteilen: Es bleibt unklar, wer wie viel PV-Strom bekommen hat.
Die wichtigsten Zähler
| Zähler | Aufgabe |
|---|---|
| Summenzähler (am Netzanschluss) | Zweirichtungszähler: misst Strom aus dem Netz (Bezug) und Strom ins Netz (Einspeisung). |
| Erzeugungszähler (PV) | Misst die gesamte Erzeugung der PV-Anlage. |
| Mieterzähler | Misst den Verbrauch je Mieter. Er ist die Basis für die Abrechnung. |
| Zähler für Allgemeinstrom | Trennt den Verbrauch der Gemeinschaftsflächen vom Mieterverbrauch. |
| Optional: Speicher, Ladeinfrastruktur | Eigene Zähler, wenn diese Verbraucher oder Erzeuger getrennt erfasst werden sollen. |
Bei größeren Strömen kommen Messwandler hinzu (Wandlermessung). Abrechnungsrelevante Zähler müssen eichrechtskonform sein.
Schema: Modell A und B
Die Zähler sind in beiden Modellen ähnlich, die Aufgaben unterscheiden sich. Z1 ist der Summenzähler am Netzanschluss, Z2 der Zähler der PV-Anlage.
So entsteht ein Messkonzept
- Bestandsaufnahme: Netzanschluss, vorhandene Zähler, Zählerplätze, PV-Anlage und Mieter erfassen.
- Modell wählen: Solarstrom-Anteil oder Vollversorgung, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Mieterstrom.
- Entwurf: Zähler und Messstellen im Schaltplan festlegen und Zuordnungen beschreiben.
- Abstimmung: Entwurf mit dem Netzbetreiber abstimmen und Rückmeldungen einarbeiten.
- Umsetzung: Zähler setzen, Wandler und Gateways einbauen lassen.
- Inbetriebnahme und Dokumentation: Zählerstände dokumentieren, Zuordnung in der Software hinterlegen, Messwerte prüfen.
Unterlagen für den Netzbetreiber
- Lageplan und Übersichtsschaltplan mit Zählerstruktur
- Anlagendaten: Leistung in kWp, Wechselrichter, Inbetriebnahmedatum
- Vorhandene Zählernummern und Zählpunktbezeichnungen
- Liste der Mieter und Verbrauchsstellen
- Angabe des gewählten Modells und der beteiligten Rollen
- Gegebenenfalls Vollmachten und Angaben zum Messstellenbetreiber
Welche Unterlagen genau gefordert werden, regelt jeder Netzbetreiber selbst. Fragen Sie vor dem Entwurf nach den Vorgaben.
Typische Fehler
- Zähler sind falsch oder gar nicht zugeordnet
- Rückfluss (Einspeisung) wird nicht gemessen
- Wandler fehlen oder sind falsch ausgelegt
- Mieterzähler sind nicht eichrechtskonform oder nicht fernauslesbar
- Zählerwechsel ohne dokumentierten End- und Anfangsstand
- Leerstand oder Mieterwechsel sind in der Zuordnung nicht abgebildet
Messwerte richtig nutzen
Es gibt zwei Arten von Werten: Live-Werte zeigen aktuelle Leistung, abrechnungsrelevante Werte stammen aus eichrechtskonformen Messungen und sind die Basis für Rechnungen. Beides darf nicht vermischt werden. Mehr dazu auf der Seite Messtechnik.
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung braucht jeder Teilnehmer in der Regel ein intelligentes Messsystem, das Viertelstundenwerte liefert. Ob und wo das erforderlich ist, hängt vom Modell ab. Details im Blogbeitrag Intelligentes Messsystem im Gebäude.
Zähler-Planer: grobe Zählerliste und Schaltbild für Ihr Objekt.
Kosten und Zeitbedarf
Kosten entstehen für Planung, Zähler, Wandler, Gateways, Einbau und den laufenden Messstellenbetrieb. Wie hoch sie sind, hängt von Zählerzahl, Zählerplätzen und Messsystem ab. Der Zeitbedarf wird oft von der Abstimmung mit dem Netzbetreiber bestimmt. Messtechnik und Sensoren bieten wir über WOODSUN zum Kauf oder zur Miete an, Preise nennen wir im Angebot.
Häufige Fragen
Brauche ich für jeden Mieter einen eigenen Zähler?
Für eine Abrechnung je Mieter ja. Der Zähler wird im Messkonzept als Verbrauchsstelle geführt.
Wer legt das Messkonzept fest?
Der Eigentümer oder Betreiber entwirft es, der Netzbetreiber stimmt es ab. Wir unterstützen bei Prüfung und Erstellung.
Was passiert bei einem Mieterwechsel?
Zählerstand zum Stichtag erfassen, den alten Vertrag abrechnen und den neuen Mieter der Verbrauchsstelle zuordnen.
Kann ich das Konzept später erweitern?
Ja, etwa um Speicher oder Ladeinfrastruktur. Das muss erneut mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden.

