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Direktvermarktung


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Bei der Direktvermarktung verkauft der Anlagenbetreiber den Strom nicht zur festen Einspeisevergütung, sondern über einen Direktvermarkter an der Strombörse. Sie ist bei größeren Anlagen vorgeschrieben und bei kleineren optional. Sie ändert den Weg und die Abrechnung des eingespeisten Stroms, nicht den im Gebäude verbrauchten Anteil.

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Beispiel aus der Praxis

Eine Gewerbeanlage mit 300 Kilowattpeak liefert einen Teil des Stroms direkt an die Mieter, der Überschuss wird über einen Direktvermarkter verkauft. Der Vermarkter zahlt einen vertraglich vereinbarten Preis abzüglich seiner Gebühr, außerdem kann eine Marktprämie hinzukommen. Zahlen und Konditionen sind angenommen.

Was das konkret bedeutet

Betreiber sollten Vertragslaufzeit, Gebühren, Fernsteuerbarkeit und Abrechnungsrhythmus vergleichen. Technisch ist oft eine Steuerbox oder Anbindung notwendig, die zusätzliche Kosten verursacht. Wie sich die Regeln mit kommenden Gesetzesänderungen entwickeln, sollte vor einer Entscheidung geprüft werden.

Abgrenzung

Direktvermarktung wird gelegentlich mit Direktlieferung an Mieter verwechselt. Gemeint ist aber der Verkauf des eingespeisten Stroms über den Markt. Die Lieferung an Mieter im Gebäude läuft über Mieterstrom oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Wie sie funktioniert

Bei der Direktvermarktung verkauft der Betreiber den eingespeisten Strom über einen Direktvermarkter an der Strombörse. Der Vermarkter übernimmt Handel und Abrechnung und behält dafür eine Gebühr. Je nach Regelung kann eine Marktprämie hinzukommen. Der Strom, der im Gebäude verbraucht wird, ist davon nicht berührt.

Was Betreiber vergleichen sollten

Vergleichen Sie Laufzeit, Gebühren, technische Anforderungen wie Fernsteuerbarkeit und den Rhythmus der Abrechnung. Häufig ist eine Steuerbox oder Anbindung nötig, die zusätzliche Kosten verursacht. Prüfen Sie außerdem, wie sich geplante Gesetzesänderungen auf die Konditionen auswirken können, bevor Sie sich langfristig binden.

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