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SEPA-Lastschrift


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Bei der SEPA-Lastschrift zieht der Zahlungsempfänger den Betrag vom Konto des Zahlers ein. Voraussetzung sind ein gültiges Mandat, eine Mandatsreferenz, die Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Vorabankündigung (Pre-Notification). Rücklastschriften und Status werden dokumentiert.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Mieter unterschreibt ein Mandat für die monatlichen Abschläge. Der Vermieter kündigt den nächsten Einzug mit Betrag und Datum vorab an. Am Fälligkeitstag wird der Betrag abgebucht und dem Abschlag zugeordnet. Ändert sich der Betrag nach einer Tarifanpassung, wird die neue Höhe erneut vorab mitgeteilt.

Was das konkret bedeutet

Vermieter sollten Mandatsreferenz, Unterschriftsdatum und Bankverbindung sauber ablegen, denn sie müssen auf Nachfrage belegbar sein. Wer Einzüge automatisiert, achtet auf Fristen und die korrekte Vorabankündigung. Ändern sich Beträge, muss darüber rechtzeitig informiert werden. Nicht eingelöste Einzüge sind als Rücklastschrift zu klären.

Abgrenzung

Lastschrift und Überweisung unterscheiden sich in der Initiative: Bei der Überweisung zahlt der Schuldner selbst, bei der Lastschrift zieht der Gläubiger ein. Die Basis-Lastschrift ist außerdem von der Firmenlastschrift zu trennen, die nur zwischen Unternehmen gilt und andere Regeln hat.

Voraussetzungen

Für eine SEPA-Lastschrift braucht es ein gültiges Mandat, eine Mandatsreferenz, die Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Vorabankündigung mit Betrag und Datum. Der Einzug wird beim Fälligkeitstag ausgelöst und dem Abschlag zugeordnet.

Rückgabe und Dokumentation

Zahler können eine Lastschrift innerhalb bestimmter Fristen zurückgeben. Dokumentieren Sie deshalb Status, Rücklastschriften und Gebühren. Ändert sich der Betrag, ist er rechtzeitig vorab anzukündigen. Prüfen Sie außerdem, ob Mandate nach längerer Nichtnutzung ihre Gültigkeit verlieren.

Fristen und Abläufe im Alltag

Für jeden Einzug sind Vorabankündigung, Fälligkeit und Ausführungsfrist zu beachten. Planen Sie die Termine so, dass die Ankündigung rechtzeitig beim Zahler ist. Kommt es zu einer Rücklastschrift, klären Sie den Grund, bevor Sie erneut einziehen. Bewahren Sie Mandate und Nachweise auf, solange Einzüge darauf beruhen und gesetzliche Aufbewahrungsfristen laufen.

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