Bei der Vollversorgung liefert ein Stromlieferant dem Kunden seinen gesamten Strombedarf. Im Gebäudestrommodell bedeutet das: PV-Strom und ergänzender Netzstrom werden in einem Vertrag mit einem gemeinsamen Preis zusammengeführt. Der Mieter erhält eine Rechnung und nicht eine pro Stromquelle.
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Beispiel aus der Praxis
Ein Vermieter liefert einer Kanzlei den gesamten Strom zu einem gemeinsamen Preis. An sonnigen Tagen kommt ein Teil vom Dach, abends und im Winter ergänzt Netzstrom. Die Kanzlei erhält eine Monatsrechnung und muss nicht prüfen, aus welcher Quelle welche Kilowattstunde stammt. Der Mischpreis ist dabei als Beispiel zu verstehen.
Was das konkret bedeutet
Die Vollversorgung macht den Vermieter zum umfassenden Lieferanten und verlangt entsprechende Beschaffung des Reststroms, Bilanzierung und Rechnungsstellung. Das ist für viele Eigentümer ein großer Schritt. In WOODGRID entspricht dies Betriebsmodell B, während Modell A nur den Solarstrom-Anteil verteilt.
Abgrenzung
Die Vollversorgung ist nicht dasselbe wie die Verteilung von Solarstrom. Beim Solarstrom-Anteil bezieht der Mieter den Reststrom weiter von seinem eigenen Lieferanten, bei der Vollversorgung kommt alles aus einer Hand.

