Grundlagen

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Mieterstrom? Ein Vergleich für Gewerbeobjekte

Zwei moderne Gewerbegebäude nebeneinander, beide mit Photovoltaikanlage auf dem Flachdach

Wer in einem Gewerbeobjekt Solarstrom an Mieter weitergeben möchte, hat zwei Hauptwege: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und die Lieferung als Mieterstrom mit Vollversorgung. Beide unterscheiden sich in der Rolle des Eigentümers, im Aufwand und bei der Förderung. Einen Überblick über alle Modelle gibt der Beitrag Mieterstrom, Gebäudestrom, Vollversorgung. Hier der direkte Vergleich für Gewerbeobjekte.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG)

  • Verkauft wird nur PV-Strom. Die Mieter behalten ihren Stromlieferanten für den Reststrom.
  • Aufteilung: Der Netzbetreiber ordnet die Erzeugung viertelstündlich nach einem Aufteilungsschlüssel zu, statisch oder dynamisch.
  • Einfacher Vertrag: Grundlage ist ein Gebäudestromnutzungsvertrag. Es gibt keine Vollversorgungspflicht und keine Preisobergrenze.
  • Voraussetzung: Alle Teilnehmer haben ein intelligentes Messsystem. Einen Mieterstromzuschlag gibt es nicht.

Mieterstrom mit Vollversorgung

  • Verkauft wird Mischstrom aus PV und Netz. Der Eigentümer erzielt Erlöse auf die gesamte Strommenge.
  • Rolle: Der Eigentümer wird Stromlieferant. Dazu gehören die Anzeige bei der Bundesnetzagentur, die Rechnungsvorgaben mit Stromkennzeichnung und die Stromsteuer.
  • Förderung: Der Mieterstromzuschlag gilt nur für Anlagen bis 100 Kilowatt. Außerdem ist er an einen Wohnanteil im Gebäude geknüpft, den reine Gewerbeobjekte in der Regel nicht erfüllen.
  • Messung: Der Summenzähler bildet die Grundlage. Mieter mit eigenem Lieferanten werden herausgerechnet.

Entscheidungshilfe

  • Wollen Sie Lieferant werden? Wenn nicht, spricht vieles für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
  • Haben alle Teilnehmer ein intelligentes Messsystem? Wenn nicht, ist der Einbau Voraussetzung.
  • Soll der Mieter nur einen Vertrag haben? Dann passt die Vollversorgung besser.
  • Wie groß ist das Objekt? Bei vielen Mietern wird vorab geprüft, wie das Gebäudenetz einzuordnen ist.

Eine Gegenüberstellung mit Schemata finden Sie auf der Seite Betriebsmodelle.

Was Mieter davon haben

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ändert sich für Mieter wenig: Sie behalten ihren Lieferanten und beziehen zusätzlich PV-Strom vom Dach. Sie haben dafür zwei Verträge. Bei der Vollversorgung gibt es nur einen Vertrag und einen Preis, der Eigentümer liefert alles aus einer Hand.

Steuern im Blick behalten

PV-Strom aus Anlagen bis 2 Megawatt, der im räumlichen Zusammenhang geliefert wird, ist meist von der Stromsteuer befreit. Netzstrom ist steuerpflichtig. Bei der Vollversorgung ist das relevant, weil der Eigentümer Netzstrom weiterliefert. Die steuerliche Behandlung klären Sie vorab mit Ihrer Steuerberatung.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Ob und wie sich ein Modell in Ihrem Gebäude umsetzen lässt, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor dem Start geprüft werden.

Quellen

Hinweis: Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generiert und dienen nur zur Veranschaulichung.