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Aufteilungsschlüssel


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Der Aufteilungsschlüssel legt fest, welchen Anteil der PV-Erzeugung jeder Teilnehmer einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung erhält. Er kann statisch (feste Prozentanteile) oder dynamisch (nach tatsächlichem Verbrauch) sein. Der Netzbetreiber ordnet die Erzeugung viertelstündlich nach diesem Schlüssel zu.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Bürohaus hat vier Mieter. Ein Beispielschlüssel könnte 40, 30, 20 und 10 Prozent der PV-Erzeugung vorsehen. Scheint zu einer Viertelstunde viel Sonne, während ein Mieter kaum Strom braucht, bleibt sein Anteil je nach Modell ungenutzt oder fließt in den Gesamtausgleich. Die Prozentwerte sind frei gewählte Illustrationswerte.

Was das konkret bedeutet

Für Betreiber ist der Schlüssel eine vertragliche Weichenstellung, denn er bestimmt, wer wie viel günstigen Solarstrom erhält. Er sollte nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein. Ein statischer Schlüssel ist einfach zu erklären, ein dynamischer nutzt die Erzeugung häufig besser aus, verlangt aber saubere Viertelstundendaten. Änderungen sollten mit den Teilnehmern abgestimmt werden.

Abgrenzung

Der Aufteilungsschlüssel regelt nur die Verteilung der Erzeugung unter den Teilnehmern. Er ist weder ein Preis noch ein Tarif. Wie viel der zugeteilte Strom kostet, steht im Vertrag, und der Reststrom wird davon unabhängig beschafft.

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