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Stromlieferant


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Der Stromlieferant verkauft Strom an den Kunden und ist sein Vertragspartner und Rechnungssteller. Im Gebäudestrommodell kann der Vermieter diese Rolle übernehmen. Das bringt Pflichten mit sich, etwa bei Vertragsgestaltung, Rechnungslegung, Stromkennzeichnung und Meldungen. Ein Software- oder Abrechnungsdienstleister wird dadurch nicht automatisch zum Lieferanten.

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Beispiel aus der Praxis

Eine Eigentümergesellschaft vermietet Flächen an zwei Gewerbebetriebe und eine Arztpraxis. Sie schließt mit jedem Mieter einen Liefervertrag über den Dachstrom und stellt dafür Rechnungen aus. Damit tritt sie gegenüber den Mietern als Lieferant auf, auch wenn die Buchhaltung ein externer Dienstleister erledigt. Die Verantwortung bleibt bei ihr.

Was das konkret bedeutet

Wer Strom an Dritte verkauft, übernimmt Aufgaben, die über die Vermietung hinausgehen. Dazu zählen Vertragsunterlagen, Preisangaben, Rechnungsinhalte und Meldungen. Ob und in welchem Umfang das im eigenen Fall gilt, sollte vorab geprüft werden. Viele Eigentümer entscheiden sich deshalb bewusst für oder gegen die Lieferantenrolle.

Abgrenzung

Der Stromlieferant ist nicht der Netzbetreiber und nicht der Messstellenbetreiber. Der Netzbetreiber stellt das Netz bereit, der Messstellenbetreiber betreibt die Zähler. Der Lieferant verkauft die Energie und rechnet sie mit dem Kunden ab.

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