Die Stromkennzeichnung weist aus, aus welchen Energiequellen der gelieferte Strom stammt und welche Umweltwirkungen er hat. Sie ist für Lieferanten gesetzlich vorgeschrieben und eine eigene Aufgabe. Ein pauschales Versprechen wie „100 Prozent Solarstrom“ lässt sich aus dem Gebäudestrommodell nicht ableiten.
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Beispiel aus der Praxis
Ein Vermieter versorgt mehrere Mieter eines Bürogebäudes mit einem Mix aus Dachanlage und Netzstrom. Auf der Rechnung soll angegeben werden, woher der Strom stammt. Weil der Anteil des Dachstroms über das Jahr schwankt, genügt ein einzelner Wert aus dem Sommer nicht. Maßgeblich ist die Zusammensetzung über den gesamten Lieferzeitraum.
Was das konkret bedeutet
Wer als Vermieter selbst liefert, sollte früh klären, welche Angaben auf Rechnungen und Werbematerial gefordert sind und woher die Daten für den Netzstromanteil kommen. Aussagen zur Herkunft des Stroms sollten belegbar bleiben. Im Zweifel hilft eine Rückfrage bei Fachberatung oder Netzbetreiber, bevor Texte für Mieter veröffentlicht werden.
Abgrenzung
Die Stromkennzeichnung ist etwas anderes als die CO2-Bilanz. Die Kennzeichnung beschreibt Energiequellen und Umweltwirkungen des gelieferten Stroms, die CO2-Bilanz rechnet Emissionen eines Gebäudes oder Unternehmens aus. Beide nutzen ähnliche Daten, folgen aber unterschiedlichen Regeln.

