Beim Lieferantenwechsel wechselt ein Kunde den Stromlieferanten für eine Entnahmestelle. Er läuft über standardisierte Marktprozesse zwischen Lieferanten und Netzbetreiber. Meldet sich ein Mieter im Portal an, kündigt das einen bestehenden Vertrag mit einem anderen Lieferanten nicht automatisch – der Wechselprozess muss vorher erledigt sein.
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Beispiel aus der Praxis
Ein Mieter bezieht bisher Strom von einem Anbieter seiner Wahl und will künftig den Solarstrom des Vermieters nutzen. Er beauftragt zuerst den Wechsel der Lieferbeziehung für seine Entnahmestelle, der Netzbetreiber bestätigt den Termin. Erst danach beginnt die Belieferung im neuen Modell. Der alte Vertrag wird dabei nicht stillschweigend beendet.
Was das konkret bedeutet
Vermieter sollten Wechseltermine nicht zusagen, bevor die Prozesse abgeschlossen sind. Mieter müssen Kündigungsfristen im bisherigen Vertrag beachten. Bei internen Messstellen ohne eigene Marktbeziehung gibt es keinen Marktwechsel, bei Marktlokationen schon. Die Abstimmung im Voraus erspart doppelte Lieferungen und Rückfragen.
Abgrenzung
Ein Lieferantenwechsel ist kein Zählerwechsel und kein Messstellenbetreiberwechsel. Der Wechsel betrifft, wer den Strom liefert, nicht wer das Messgerät betreibt. Eine Anmeldung im Portal ist ebenfalls kein Wechselauftrag.

