Nicht jede erzeugte Kilowattstunde wird im Gebäude verbraucht. Am Wochenende oder in den Mittagsstunden bleibt oft Strom übrig. Er wird ins Netz eingespeist (Überschusseinspeisung). Für die Vergütung gibt es zwei Wege: die Einspeisevergütung und die Direktvermarktung.
Einspeisevergütung
- Der Netzbetreiber vergütet jede eingespeiste Kilowattstunde nach gesetzlich geregelten Sätzen.
- Höhe und Dauer richten sich nach dem EEG und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
- Der Aufwand ist gering, einen Vermarkter braucht es nicht.
Direktvermarktung
- Ein Direktvermarkter verkauft den Strom an der Strombörse. Der Anlagenbetreiber erhält den Erlös abzüglich der Vermarktungskosten.
- Für Anlagen über 100 Kilowatt geht der Überschuss in die Direktvermarktung. Bei kleineren Anlagen ist sie optional.
- Es gelten zusätzliche technische und vertragliche Anforderungen, etwa an Messung und Datenübermittlung.
Was das für Gebäudestrom bedeutet
Bei der Vollversorgung entspricht die Einspeisung der Lieferung am Summenzähler Z1. Diese Menge wird getrennt vom Verkauf an die Mieter ausgewiesen und abgerechnet. Für die Direktvermarktung braucht der Vermarkter belastbare Daten. WOODGRID bietet dafür einen Export als optionales Zusatzmodul an.
Welche Form passt?
Das hängt von Anlagengröße, Verbrauchsprofil, Marktpreisen und dem gewählten Betriebsmodell ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Ob sich ein Wechsel lohnt, lässt sich nur mit konkreten Zahlen Ihres Objekts beurteilen. Die beiden Betriebsmodelle erklären wir auf der Seite Betriebsmodelle.
Wann Überschuss entsteht
Überschuss entsteht vor allem dann, wenn die Anlage mehr erzeugt, als die Mieter im Gebäude gleichzeitig verbrauchen: an Wochenenden, in Betriebsferien und in den Mittagsstunden. Je mehr Verbrauch tagsüber im Gebäude stattfindet, desto kleiner ist die eingespeiste Menge. Gewerbemieter mit Tagesbetrieb nutzen den Solarstrom deshalb oft gut direkt.
Messung und Abrechnung
Die eingespeiste Menge wird am Netzanschluss gemessen. Für die Abrechnung gelten wie bei allen Werten nur eichrechtskonforme Daten. Erlöse aus der Einspeisung sollten Sie getrennt von den Erlösen aus dem Verkauf an Mieter erfassen. Die steuerliche Behandlung klären Sie vorab mit Ihrer Steuerberatung.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Ob und wie sich ein Modell in Ihrem Gebäude umsetzen lässt, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor dem Start geprüft werden.




