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Direktvermarktung


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Bei der Direktvermarktung verkauft der Anlagenbetreiber den Strom nicht zur festen Einspeisevergütung, sondern über einen Direktvermarkter an der Strombörse. Sie ist bei größeren Anlagen vorgeschrieben und bei kleineren optional. Sie ändert den Weg und die Abrechnung des eingespeisten Stroms, nicht den im Gebäude verbrauchten Anteil.

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