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Einspeisung


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Einspeisung bezeichnet Strom, der aus dem Gebäude in das öffentliche Netz fließt, weil gerade mehr erzeugt als verbraucht wird. Sie wird über einen Zähler in Einspeiserichtung erfasst und je nach Modell vergütet oder vermarktet. Einspeisung und Netzbezug sind getrennte Register.

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Beispiel aus der Praxis

An einem sonnigen Sonntag steht ein Bürogebäude leer, die Anlage erzeugt aber weiter Strom. Mangels Verbrauch fließen mittags beispielsweise 50 kW ins Netz. Der Zweirichtungszähler registriert diese Energie im Register für Einspeisung, getrennt vom Bezug. Die Leistung ist ein Illustrationswert.

Was das konkret bedeutet

Betreiber sollten die Einspeisung messen und den Verlauf auswerten. Häufige Einspeisung deutet darauf hin, dass sich Lasten verschieben oder ein Speicher lohnen könnte. Zu beachten sind Einspeisebegrenzungen des Netzbetreibers und die korrekte Meldung der eingespeisten Mengen zur Vergütung.

Abgrenzung

Einspeisung ist nicht gleich Erzeugung. Erzeugt wird alles, was die Anlage liefert, eingespeist nur, was das Gebäude verlässt. Auch Volleinspeisung und Überschusseinspeisung sind zu unterscheiden: Bei Ersterer geht der gesamte Strom ins Netz.

Messung und Register

Einspeisung wird über einen Zähler in Einspeiserichtung erfasst, meist ein Zweirichtungszähler am Netzanschlusspunkt. Bezug und Einspeisung stehen in getrennten Registern. Aus beiden lässt sich zusammen mit der Erzeugung der Eigenverbrauch ermitteln.

Vergütung oder Vermarktung

Was mit dem eingespeisten Strom geschieht, hängt vom Modell ab: feste Einspeisevergütung, Direktvermarktung oder Ausgleich im Gebäude. Dokumentieren Sie die gewählte Einspeiseart und melden Sie die Anlage vollständig. Prüfen Sie außerdem, ob eine Begrenzung der Einspeiseleistung gilt, damit es keine Überraschungen bei der Inbetriebnahme gibt.

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