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Eichfrist


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Die Eichfrist ist der Zeitraum, in dem ein geeichter Zähler für die Abrechnung verwendet werden darf. Nach Ablauf muss er ersetzt oder neu geprüft werden. Eichfristen müssen laufend überwacht werden, damit abrechnungsrelevante Messwerte nicht plötzlich unzulässig werden.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Zähler im Kellerverteiler wurde vor Jahren eingebaut. Die Frist läuft Ende des Jahres ab. Wird er nicht rechtzeitig getauscht oder ordnungsgemäß geprüft, dürfen seine Werte danach nicht mehr für die Abrechnung verwendet werden. Der Betreiber muss dann auf einen Ersatzwert ausweichen, was zu Streit führen kann.

Was das konkret bedeutet

Eine Liste aller abrechnungsrelevanten Zähler mit Einbaudatum und Fristende ist die Grundlage. Sie sollte regelmäßig gepflegt und rechtzeitig mit dem Messstellenbetreiber oder Messdienstleister abgestimmt werden. Planen Sie Tauschaktionen im Voraus, damit mehrere Zähler gleichzeitig bearbeitet werden können.

Abgrenzung

Die Eichfrist ist keine Garantie- oder Wartungsfrist. Sie betrifft ausschließlich die rechtliche Verwendbarkeit eines Messgeräts. Ein Zähler kann technisch einwandfrei laufen und trotzdem für die Abrechnung unzulässig sein, weil die Frist abgelaufen ist.

Was die Frist bedeutet

Geeichte Zähler dürfen nur innerhalb ihrer Eichfrist für abrechnungsrelevante Messungen verwendet werden. Danach müssen sie ersetzt oder erneut geprüft werden. Die Frist hängt vom Gerätetyp ab und ist auf der Dokumentation des Zählers vermerkt.

So behalten Sie den Überblick

Führen Sie eine Liste aller abrechnungsrelevanten Zähler mit Einbaudatum, Seriennummer und Fristende. Planen Sie Tauschaktionen frühzeitig, am besten für mehrere Zähler gleichzeitig, und stimmen Sie sie mit dem Messstellenbetreiber oder Messdienstleister ab. Wer eine Frist verpasst, muss für den betroffenen Zeitraum mit Ersatzwerten arbeiten, was in der Abrechnung leicht zu Streit führt.

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