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Messstellenbetreiber


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Der Messstellenbetreiber ist für Einbau, Betrieb und Wartung der Zähler sowie für die Messdaten zuständig. Standardmäßig ist das der grundzuständige Messstellenbetreiber des Netzgebiets; Anschlussnutzer können einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen. Die Verantwortlichkeit sollte je Messstelle eindeutig festgelegt sein.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer möchte in seinem Gebäude zusätzliche Zähler für die Mieter einbauen. Er fragt beim grundzuständigen Messstellenbetreiber nach, ob dieser die Geräte setzt, oder beauftragt einen wettbewerblichen Anbieter. Im Vertrag wird festgehalten, wer Gerätewechsel, Ablesung und Datenlieferung an den Netzbetreiber übernimmt.

Was das konkret bedeutet

Bei jedem Messkonzept sollte geklärt sein, welche Zähler vom Messstellenbetreiber verantwortet werden und welche der Eigentümer intern betreibt, etwa Unterzähler hinter dem Netzanschluss. Für Abrechnungen mit Dritten zählt, dass Messwerte aus einer klar zuständigen Quelle stammen. Wechsel sollten frühzeitig angestoßen werden, da Abstimmungen Zeit brauchen.

Abgrenzung

Messstellenbetreiber und Netzbetreiber sind verschiedene Rollen, auch wenn sie im Netzgebiet oft beim selben Unternehmen liegen. Der Netzbetreiber betreibt das Netz und führt Marktprozesse durch, der Messstellenbetreiber verantwortet die Messung. Der Stromlieferant ist wiederum eine dritte Rolle.

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