MID steht für Measuring Instruments Directive, die europäische Messgeräterichtlinie. Ein MID-Zähler trägt eine Konformitätskennzeichnung, die bestätigt, dass er die Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Ob er für die konkrete Abrechnung verwendet werden darf und wie lange er gültig ist, muss zusätzlich geprüft werden.
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Beispiel aus der Praxis
Ein Planer vergleicht zwei Unterzähler für ein Bürogebäude. Beide zeigen Wirkenergie digital an. Nur einer trägt die Konformitätskennzeichnung nach der Richtlinie und eine Angabe zur Genauigkeitsklasse. Für die Abrechnung gegenüber Mietern entscheidet er sich für diesen und legt das Datenblatt in die Anlagendokumentation.
Was das konkret bedeutet
Beim Einkauf lohnt der Blick auf Kennzeichnung, Genauigkeitsklasse, Messbereich und, bei Wandlermessung, die passenden Wandler. Auch die Schnittstelle zählt, zum Beispiel M-Bus oder optischer Lesekopf, wenn Daten automatisch erfasst werden sollen. Die Verwendungsdauer der Zähler sollte im Gerätebestand vermerkt sein.
Abgrenzung
Die Kennzeichnung bestätigt die Konformität des Geräts beim Inverkehrbringen. Die Eichung betrifft die Verwendung und deren Fristen nach nationalem Recht. Ein MID-Zähler ist also nicht dasselbe wie ein eichrechtlich aktuell verwendbarer Zähler, auch wenn beides oft gemeinsam geprüft wird.
Woran Sie einen MID-Zähler erkennen
Ein MID-Zähler trägt eine Konformitätskennzeichnung nach der europäischen Messgeräterichtlinie und eine Angabe zur Genauigkeitsklasse. Das Datenblatt nennt Messbereich, Schnittstellen und gegebenenfalls das Jahr der Konformitätsbewertung. Diese Angaben sollten in der Anlagendokumentation hinterlegt sein.
Auswahl im Projekt
Achten Sie beim Einkauf auf den passenden Messbereich, die Schnittstelle zur automatischen Auslesung, etwa M-Bus oder optischer Lesekopf, und bei Wandlermessung auf passende Wandler. Prüfen Sie außerdem, wie lange das Gerät für die Abrechnung verwendet werden darf, und vermerken Sie das im Gerätebestand. So lässt sich der Austausch rechtzeitig planen.

