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Ersatzwert (Schätzwert)


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Fehlt ein gültiger Messwert, kann in bestimmten Fällen ein Ersatzwert gebildet werden. Er muss als solcher gekennzeichnet sein und Methode, Anlass, Zeitraum und Bearbeiter dokumentieren. Ob und wie Ersatzwerte für Rechnungen verwendet werden dürfen, ist gesondert zu prüfen.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Unterzähler in einer Büroeinheit liefert im März vier Tage lang keine Werte, weil die Funkverbindung ausgefallen war. Der Betreiber bildet für diese Tage einen Ersatzwert aus dem Verbrauch vergleichbarer Tage, markiert ihn als geschätzt und hält Anlass, Methode und Bearbeiter fest. Beim nächsten gültigen Zählerstand wird der Zeitraum abgeglichen.

Was das konkret bedeutet

Für die Abrechnung zählt, dass jeder Ersatzwert erkennbar bleibt. Mieter sollten nachvollziehen können, welche Zeiträume gemessen und welche rechnerisch ergänzt wurden. Vermieter prüfen vorab, ob die gewählte Methode zum Vertrag passt, und korrigieren später auftretende echte Messwerte über einen sauberen Korrekturvorgang.

Abgrenzung

Ein Ersatzwert ersetzt fehlende Messwerte, eine Plausibilitätsprüfung bewertet vorhandene. Auch ein Tagesverbrauch aus einer Hochrechnung ist kein Messwert, selbst wenn er gleich aussieht. Ersatzwerte dürfen nie unmarkiert in die Messreihe einfließen.

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