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Intelligentes Messsystem (Smart Meter)


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Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway, das Messwerte gesichert übermittelt. Der Einbau ist im Messstellenbetriebsgesetz geregelt und hängt unter anderem vom Jahresverbrauch ab. Ein fernablesbarer Unterzähler ist nicht automatisch ein intelligentes Messsystem im Sinne dieses Gesetzes.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Einkaufszentrum überschreitet mit seinem Jahresverbrauch die Schwelle, ab der ein intelligentes Messsystem vorgesehen ist. Der Messstellenbetreiber installiert Zähler und Gateway und übermittelt die Viertelstundenwerte verschlüsselt an die berechtigten Marktteilnehmer. Der Gebäudebetreiber beantragt zusätzlich Zugriff auf die Daten, die er für die interne Verteilung benötigt.

Was das konkret bedeutet

Wer Solarstrom an Mieter verteilen will, sollte früh prüfen, ob am Netzanschluss ein intelligentes Messsystem vorhanden oder geplant ist. Einbau, Kosten und Fristen liegen in der Regel beim Messstellenbetreiber. Rollout-Pläne können sich verschieben, daher gehört eine Alternative für die Übergangszeit ins Messkonzept.

Abgrenzung

Ein Smart Meter im Sinne des Gesetzes ist mehr als ein Zähler mit Display oder Funkmodul. Entscheidend ist das zertifizierte Gateway. Ein per M-Bus oder Lesekopf ausgelesener Unterzähler bleibt eine interne Messung, auch wenn er „smart“ vermarktet wird.

Aus welchen Teilen es besteht

Ein intelligentes Messsystem setzt sich aus einer modernen Messeinrichtung und einem zertifizierten Smart-Meter-Gateway zusammen. Das Gateway übermittelt die Messwerte verschlüsselt an berechtigte Stellen. Es ist die Voraussetzung dafür, dass Viertelstundenwerte rechtssicher beim Netzbetreiber, beim Lieferanten und bei weiteren Marktteilnehmern ankommen.

Was das für Gebäudestrom bedeutet

Wo Solarstrom auf Basis von Viertelstundenwerten zugeordnet wird, sind intelligente Messsysteme in der Regel eine Voraussetzung. Der Einbau liegt beim Messstellenbetreiber, und der Zeitplan ist nicht immer planbar. Erkundigen Sie sich deshalb früh nach dem Stand am Netzanschluss. Ist der Einbau noch nicht erfolgt, sollte das Messkonzept eine Übergangslösung enthalten, etwa eine interne Messung, die zunächst nicht für die Abrechnung gilt.

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