Lexikon

Volleinspeisung


« Zurück zum Lexikon

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist und nicht selbst verbraucht. Sie wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mit eigener Vergütung abgerechnet. Für Gebäude, in denen Mieter versorgt werden sollen, ist sie nicht das passende Modell.

« Zurück zum Lexikon

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer errichtet auf einem Lagerdach eine große Anlage und speist den gesamten Ertrag ins Netz. Im Haus selbst wird kein Strom aus der Anlage genutzt, die Mieter beziehen weiter vom Netz. Die Vergütung folgt den Regeln für Volleinspeisung. Mieterstrom entsteht dabei nicht.

Was das konkret bedeutet

Die Wahl zwischen Voll- und Überschusseinspeisung wirkt auf Vergütung, Messkonzept und Meldungen. Betreiber sollten vorab berechnen, welche Variante zum Gebäude passt, und Wechselmöglichkeiten sowie Fristen prüfen. Wer Mieter versorgen möchte, benötigt eine Konstruktion mit Eigenverbrauch im Haus.

Abgrenzung

Volleinspeisung und Direktvermarktung werden gern vermischt. Volleinspeisung beschreibt, dass kein Strom im Gebäude verbraucht wird, Direktvermarktung dagegen, wie der eingespeiste Strom verkauft wird. Eine Anlage kann voll einspeisen und trotzdem direkt vermarktet werden.

Wie sie funktioniert

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist und nicht im Gebäude verbraucht. Die Vergütung folgt den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und fällt in der Regel anders aus als bei der Überschusseinspeisung.

Für Gebäudestrom meist ungeeignet

Sollen Mieter mit Solarstrom versorgt werden, passt die Volleinspeisung nicht, weil dort kein Strom im Haus genutzt wird. Sie kommt eher bei Dächern in Frage, deren Strom nicht im Gebäude gebraucht wird. Vergleichen Sie die Erlöse beider Varianten, bevor Sie sich festlegen.

Zurück zum Lexikon