Der Abrechnungszeitraum ist die Zeitspanne, für die Verbrauch und Preise abgerechnet werden, zum Beispiel ein Kalenderjahr oder die Zeit bis zum Lieferende. Beginn, Ende und Tagesgrenzen werden eindeutig definiert. Bei Tarifwechseln oder Zählerwechseln wird der Zeitraum in Abschnitte geteilt.
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Beispiel aus der Praxis
Ein Mieter zieht am 15. Mai ein, der Tarif wechselt zum 1. Juli. Der erste Abrechnungszeitraum läuft deshalb vom 15. Mai bis 30. Juni, der nächste ab 1. Juli. Jeder Abschnitt erhält eigene Preise, und auch der Zählerstand muss zu den Stichtagen vorliegen oder sauber geschätzt werden.
Was das konkret bedeutet
Klare Zeiträume verhindern spätere Streitigkeiten über Preise, Mengen und Fristen. Betreiber sollten Beginn und Ende im Vertrag festhalten und die Tagesgrenze, etwa Mitternacht, einheitlich behandeln. Bei Einzug, Auszug und Zählerwechsel ist eine genaue Dokumentation der Stichtage unverzichtbar.
Abgrenzung
Der Abrechnungszeitraum ist nicht dasselbe wie das Abrechnungsintervall der Abschläge. Abschläge fallen monatlich an, der Abrechnungszeitraum umfasst oft ein ganzes Jahr, in dem mehrere Abschläge gezahlt werden. Ebenso ist er nicht das Rechnungsdatum: Die Rechnung wird erst nach dem Zeitraum erstellt.
Wie Zeiträume entstehen
Ein Abrechnungszeitraum beginnt mit der Belieferung oder zum vereinbarten Stichtag und endet mit dem Vertragsende oder dem Jahreswechsel. Beginn, Ende und die Behandlung der Tagesgrenzen müssen eindeutig festgelegt sein, damit Verbrauch und Preise jedem Tag genau zugeordnet werden können.
Wenn sich unterwegs etwas ändert
Ändert sich der Preis, wechselt der Zähler oder zieht ein Mieter ein oder aus, wird der Zeitraum in Abschnitte geteilt. Jeder Abschnitt braucht Anfangs- und Endstand sowie den gültigen Preis. Halten Sie Stichtage und Zählerstände schriftlich fest, damit Rückfragen zur Abrechnung nachvollziehbar beantwortet werden können.

