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Abschlag


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Ein Abschlag ist eine regelmäßige Vorauszahlung auf den voraussichtlichen Verbrauch, meist monatlich. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und die bereits gezahlten Abschläge werden verrechnet. Daraus ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachforderung.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Gewerbemieter verbraucht voraussichtlich 12.000 kWh im Jahr. Bei einem angenommenen Gesamtpreis von 0,25 Euro je kWh ergäbe das rechnerisch 3.000 Euro, also 250 Euro Abschlag je Monat. Fällt der Verbrauch am Jahresende höher aus, folgt eine Nachforderung. Alle Zahlen sind frei gewählt.

Was das konkret bedeutet

Die Höhe sollte sich am realistischen Verbrauch orientieren, damit am Jahresende keine großen Differenzen entstehen. Betreiber können Abschläge anpassen, wenn sich Verbrauch oder Preise merklich ändern. Mieter sollten eine Änderung rechtzeitig und nachvollziehbar mitgeteilt bekommen. Vorgesehen ist dies auch für das geplante WOODGRID-Portal.

Abgrenzung

Ein Abschlag ist keine Rechnung über tatsächlichen Verbrauch, sondern eine vorläufige Zahlung. Verwechselt wird er manchmal mit der Kaution oder dem Grundpreis. Er wird später verrechnet und kann dabei zu einem Guthaben führen.

So wird ein Abschlag kalkuliert

Der Abschlag orientiert sich am erwarteten Jahresverbrauch und den vereinbarten Preisen, geteilt durch die Zahl der Zahlungstermine. Bei neuen Mietern fehlt oft eine Verbrauchshistorie, dann hilft eine Schätzung aus der Flächennutzung oder vergleichbaren Mietern. Wichtig ist, dass die Berechnung nachvollziehbar bleibt.

Anpassung im Lauf des Jahres

Weicht der Verbrauch deutlich von der Schätzung ab, sollte der Abschlag angepasst werden, damit am Ende keine hohe Nachzahlung entsteht. Dokumentieren Sie jede Änderung mit Datum und Begründung. Im Gebäudestrom gilt das auch bei Preisänderungen, denn die Abschläge sind nur eine Vorauszahlung und ersetzen nicht die Abrechnung.

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