Eine Tarifversion beschreibt Arbeitspreis, Grundpreis und Steuerkonfiguration für einen bestimmten Gültigkeitszeitraum. Ändert sich der Preis, entsteht eine neue Version, die alte bleibt unverändert erhalten. Bei einer Abrechnung über den Wechselzeitpunkt hinweg wird der Zeitraum geteilt und jeder Teil mit der gültigen Version berechnet.
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Beispiel aus der Praxis
Zum 1. Juli wird der Arbeitspreis für die Mieter angepasst. Statt die bestehende Preisangabe zu überschreiben, wird eine neue Version mit Startdatum 1. Juli angelegt. Eine Abrechnung für Juni und Juli teilt den Zeitraum an diesem Tag. Die Verbrauchsmenge vor dem Stichtag wird zum alten, die danach zum neuen Preis berechnet.
Was das konkret bedeutet
Versionen schaffen Nachvollziehbarkeit: Auch Monate später lässt sich belegen, welcher Preis für welchen Tag galt. Betreiber sollten Preisänderungen rechtzeitig und nachweisbar ankündigen und Gültigkeitsdaten genau festlegen. Rückwirkende Änderungen sind heikel und führen im Regelfall zu Korrekturbelegen.
Abgrenzung
Eine Tarifversion ist kein eigener Vertrag. Der Vertrag bleibt bestehen, nur die Preiskonditionen darin wechseln. Ebenso ist sie nicht mit einem neuen Tarif für andere Kunden gleichzusetzen, denn verschiedene Mieter können dieselbe Version nutzen.
Warum Versionen
Eine Tarifversion hält Preise und Steuerkonfiguration für einen bestimmten Zeitraum fest. Ändert sich ein Preis, entsteht eine neue Version, die alte bleibt unverändert. So lassen sich auch vergangene Abrechnungen exakt nachvollziehen.
Preiswechsel in der Abrechnung
Läuft ein Abrechnungszeitraum über den Wechselzeitpunkt, wird er geteilt und jeder Teil mit der jeweils gültigen Version berechnet. Legen Sie neue Versionen mit klarem Startdatum an und überschreiben Sie nie bestehende. Ein Änderungsprotokoll zeigt, wer wann welche Version angelegt hat.

