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Grundpreis


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Der Grundpreis ist ein fester Betrag pro Monat oder Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Er deckt Kosten, die auch ohne Stromverbrauch anfallen, etwa für Messung, Abrechnung und Verwaltung. Bei unterjährigen Änderungen oder Vertragsbeginn wird er meist taggenau aufgeteilt.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Mieter zahlt 6 Euro im Monat Grundpreis (reiner Beispielwert), egal ob er viel oder wenig Strom nutzt. Zieht er zum 16. eines Monats ein, wird der Grundpreis für diesen Monat anteilig berechnet. Ändert der Vermieter den Betrag zum Jahreswechsel, erscheinen auf der Jahresabrechnung zwei Zeiträume mit jeweils eigenem Satz.

Was das konkret bedeutet

Mieter sollten wissen, wofür der Grundpreis anfällt und ob er neben dem Arbeitspreis in die Gesamtrechnung einfließt. Betreiber müssen ihn transparent ausweisen und bei Änderungen sauber versionieren. Bei Leerstand oder Teilzeiträumen ist die taggenaue Berechnung die nachvollziehbarste Lösung.

Abgrenzung

Grundpreis und Leistungspreis werden gern verwechselt. Der Grundpreis ist ein fester Betrag pro Zeitraum, der Leistungspreis hängt von der höchsten bezogenen Leistung ab. Auch Netzentgelte können einen eigenen Grundpreisanteil haben und sind nicht mit dem Grundpreis des Gebäudestromvertrags gleichzusetzen.

Wofür der Grundpreis steht

Der Grundpreis ist ein fester Betrag, der unabhängig vom Verbrauch anfällt. Er deckt Kosten für Messung, Abrechnung und Verwaltung. Im Vertrag steht er meist als Betrag pro Monat oder Jahr.

Anteilig berechnen

Beginnt oder endet ein Vertrag mitten im Monat oder ändert sich der Preis, wird der Grundpreis taggenau aufgeteilt. Weisen Sie die Zeiträume in der Rechnung getrennt aus, damit Mieter die Berechnung nachvollziehen können. Prüfen Sie, ob der Grundpreis netto oder brutto angegeben ist.

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