Der Leistungspreis wird nicht für die Strommenge, sondern für die höchste bezogene Leistung (Lastspitze) in einem Zeitraum berechnet. Er kommt vor allem bei größeren Gewerbe- und Industriekunden mit registrierender Leistungsmessung vor und beeinflusst, wie sinnvoll es ist, Lastspitzen zu glätten.
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Beispiel aus der Praxis
Ein Gewerbebetrieb mit registrierender Leistungsmessung zahlt einen Leistungspreis je kW Jahreshöchstlast (Beispiel: 50 Euro je kW). Sinkt die höchste Viertelstundenleistung durch zeitversetztes Anfahren von 200 auf 170 kW, verändert sich auch der Posten für Leistung, selbst wenn die Gesamtmenge in kWh gleich bleibt.
Was das konkret bedeutet
Beim Vergleich von Angeboten lohnt der Blick auf die Preisbestandteile: Arbeitspreis, Grundpreis und Leistungspreis wirken unterschiedlich. Betreiber sollten den eigenen Lastgang kennen, bevor sie Tarife bewerten oder Speicher planen. Auf Mieter weitergegeben wird ein Leistungspreis nur, wenn Vertrag und Messung das hergeben.
Abgrenzung
Der Leistungspreis ist kein Grundpreis, auch wenn beide unabhängig von der Menge anfallen können. Der Grundpreis ist fest, der Leistungspreis folgt der gemessenen Spitze. Er betrifft vor allem Kunden mit Leistungsmessung, nicht Standardlastprofil-Kunden.
Wie er berechnet wird
Der Leistungspreis hängt von der höchsten bezogenen Leistung in einem Zeitraum ab, nicht von der Menge. Meist wird die höchste Viertelstunde des Jahres oder Monats herangezogen. Er kommt bei registrierender Leistungsmessung vor und kann einen spürbaren Teil der Netzkosten ausmachen.
Einfluss der Solaranlage
Eine Photovoltaikanlage senkt vor allem die Energiemenge, die Spitzenlast aber nur, wenn sie zu den Spitzenzeiten liefert. Prüfen Sie im Lastgang, wann die Spitzen auftreten. Maßnahmen wie Lastverschiebung oder ein Speicher können sich hier stärker auswirken als die Anlage selbst.

