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Festpreis


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Bei einem Festpreis bleibt der vereinbarte Strompreis für die Vertragslaufzeit unverändert. Das gibt dem Mieter Planungssicherheit und dem Betreiber eine klare Kalkulationsgrundlage. Preisänderungen sind nur möglich, wenn der Vertrag sie wirksam regelt; in WOODGRID werden Preise deshalb zeitlich versioniert, statt rückwirkend überschrieben.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Vermieter vereinbart mit einem Mieter für zwei Jahre einen Arbeitspreis von 0,25 Euro je kWh als reinen Beispielwert. Steigen die Beschaffungskosten für den Zusatzstrom, ändert das den Mietervertrag nicht. Nach Ablauf wird ein neuer Preis vereinbart, der ab einem klaren Stichtag gilt und die alte Preisstufe unverändert lässt.

Was das konkret bedeutet

Ein Festpreis verlagert das Beschaffungsrisiko auf den Betreiber. Wer ihn anbietet, sollte die eigenen Bezugskosten und die Laufzeit gut kalkulieren. Mieter achten darauf, was genau festgeschrieben ist: nur der Arbeitspreis oder auch Grundpreis, Umlagen und Steuern. Das gehört eindeutig in den Vertrag.

Abgrenzung

Ein Festpreis ist nicht dasselbe wie ein Preis ohne Anpassungsmöglichkeit. Verträge können Preisanpassungsklauseln enthalten, die dann auch gelten. Und ein Festpreis sagt nichts über die Höhe: Ein stabiler Preis kann dennoch über oder unter dem Marktniveau liegen.

Vorteile und Grenzen

Ein Festpreis gibt dem Mieter Planungssicherheit und dem Betreiber eine klare Kalkulation. Er gilt für die vereinbarte Laufzeit. Steigen die Beschaffungskosten für den Zusatzstrom, trägt der Betreiber das Risiko, sinken sie, profitiert er.

Preisänderungen sauber handhaben

Preisänderungen sind nur möglich, wenn der Vertrag sie wirksam vorsieht. Bei Vertragsende wird ein neuer Preis vereinbart. Führen Sie Preise mit Gültigkeitszeiträumen, damit Abrechnungen über Zeiträume mit Preiswechsel korrekt in Abschnitte geteilt werden.

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