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Arbeitspreis


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Der Arbeitspreis ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde. Er wird mit dem gemessenen Verbrauch multipliziert und bildet den größten Teil der Stromrechnung. Im Stromliefervertrag steht er meist netto in Cent oder Euro pro kWh. Bei einem Festpreis bleibt er für die vereinbarte Laufzeit gleich.

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Beispiel aus der Praxis

Bei einem Arbeitspreis von angenommenen 18 Cent netto je kWh und einem Verbrauch von 5.000 kWh ergeben sich rechnerisch 900 Euro netto für die Energiemenge. Grundpreis, Netzentgelte, Abgaben und Umsatzsteuer kommen je nach Vertrag hinzu. Die Preise sind rein illustrativ.

Was das konkret bedeutet

Mieter vergleichen oft nur diesen Preis, obwohl der Gesamtpreis auch von festen Bestandteilen abhängt. Für Betreiber ist wichtig, dass der Arbeitspreis im Vertrag eindeutig steht, inklusive der Angabe netto oder brutto. Bei Solarstrom und Reststrom können unterschiedliche Preise gelten, was in der Abrechnung getrennt auszuweisen ist.

Abgrenzung

Vom Arbeitspreis zu trennen sind Grundpreis und Leistungspreis. Diese hängen nicht vom Verbrauch ab, sondern fallen pauschal oder nach der höchsten bezogenen Leistung an. Gerade bei Gewerbekunden machen sie einen spürbaren Teil der Kosten aus.

Bestandteil der Stromrechnung

Der Arbeitspreis wird mit der verbrauchten Menge in Kilowattstunden multipliziert. Er ist meist der größte Posten der Rechnung, ergänzt um Grundpreis, Netzentgelte, Abgaben und Steuern. Im Vertrag sollte klar stehen, ob der Preis netto oder brutto genannt wird und welche Bestandteile enthalten sind.

Mischpreis bei Solarstrom

Bei Gebäudestrom kann der Arbeitspreis für Solarstrom und Netzstrom unterschiedlich sein oder sich als Mischpreis ergeben. Machen Sie die Kalkulation für Mieter transparent und halten Sie fest, wann sich der Preis ändern darf. Preisänderungen sollten zeitlich versioniert werden, statt rückwirkend überschrieben zu werden.

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