Bei der Plausibilitätsprüfung werden Messwerte auf Fehler untersucht: doppelte Datensätze, unplausible Sprünge, Zählerrücksetzungen, Überläufe oder Lücken. Auffällige Werte erzeugen eine Aufgabe, statt unbemerkt in eine Rechnung zu fließen.
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Beispiel aus der Praxis
Ein Unterzähler meldet für einen Monat plötzlich das Zehnfache des üblichen Verbrauchs, im Folgemonat wieder normale Werte. Die Prüfung erkennt den Sprung und legt eine Aufgabe an. Beim Nachsehen zeigt sich ein Ablesefehler durch Kommafehler. Der Wert wird korrigiert, bevor die Rechnung entsteht.
Was das konkret bedeutet
Sinnvoll sind Regeln für typische Fehler: negative Verbräuche, Zählerrücksetzungen, Zeitlücken, doppelte Zeitstempel und Abweichungen von der Vorperiode. Auffälligkeiten werden idealerweise nicht stillschweigend überschrieben, sondern dokumentiert und freigegeben. So bleibt später nachvollziehbar, welcher Wert warum gilt, etwa bei Rückfragen eines Mieters.
Abgrenzung
Eine plausible Messung ist nicht zwangsläufig richtig, die Prüfung findet nur auffällige Muster. Ein unplausibler Wert ist umgekehrt nicht immer falsch, denn auch ein echter Mehrverbrauch kann plötzlich auftreten. Die Prüfung ersetzt weder die Eichung des Zählers noch eine Ortsbegehung.

