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SEPA-Firmenlastschrift


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Die SEPA-Firmenlastschrift (B2B) ist eine Variante, die nur zwischen Unternehmen genutzt werden kann. Sie hat eigene Regeln, etwa kürzere Fristen und keine Rückgabemöglichkeit nach Einlösung ohne Weiteres. Sie ist keine automatische Folge eines Geschäftskundenvertrags, sondern muss gesondert vereinbart werden.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Mieterunternehmen und der Vermieter vereinbaren den Einzug der Stromabschläge per Firmenlastschrift. Das Unternehmen erteilt sein Mandat nicht nur dem Vermieter, sondern lässt es zusätzlich bei seiner Bank hinterlegen. Erst danach kann der erste Einzug laufen. Fehlt die Hinterlegung, schlägt der Einzug fehl.

Was das konkret bedeutet

Für Vermieter bedeutet die Firmenlastschrift mehr Aufwand beim Start, weil das Mandat auch der Zahlerbank bekannt sein muss. Dafür kann sie bei Geschäftskunden Planungssicherheit schaffen. Bei Mandatsänderungen, etwa neuer Bankverbindung, sollte der Ablauf rechtzeitig angestoßen werden, damit keine Einzüge scheitern. Ob das Verfahren passt, ist je Mieter zu entscheiden.

Abgrenzung

Anders als bei der Basis-Lastschrift gibt es keine Möglichkeit, einen eingelösten Betrag ohne Weiteres zurückzubuchen. Sie steht Verbrauchern nicht offen. Beide Verfahren nutzen dasselbe Format, unterscheiden sich aber in Fristen, Mandat und Rückgabemöglichkeit, weshalb sie nicht verwechselt werden sollten.

Besonderheiten der B2B-Lastschrift

Die SEPA-Firmenlastschrift ist nur zwischen Unternehmen möglich. Sie hat kürzere Fristen und anders als die Basis-Lastschrift keine einfache Rückgabemöglichkeit nach der Einlösung. Das Mandat wird zusätzlich bei der Bank des Zahlers hinterlegt.

Gesondert vereinbaren

Die Firmenlastschrift folgt nicht automatisch aus einem Geschäftskundenvertrag, sie muss ausdrücklich vereinbart werden. Klären Sie, welche Variante Sie anbieten, und dokumentieren Sie Mandat und Bestätigung der Bank. Die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Vorabankündigung sind auch hier erforderlich.

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