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Mandat


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Ein SEPA-Mandat ist die Ermächtigung des Zahlers, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Es wird mit Mandatsreferenz und Datum dokumentiert und getrennt von der Vertragsannahme erfasst. Ohne gültiges Mandat darf keine Lastschrift ausgelöst werden.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Mieter erteilt dem Vermieter ein SEPA-Mandat für die monatlichen Abschläge. Die Mandatsreferenz und das Datum der Unterschrift werden gespeichert, getrennt von der Vertragsannahme. Widerruft der Mieter das Mandat später, wird keine weitere Lastschrift ausgelöst, und der Betreiber wartet auf eine neue Zahlungsart.

Was das konkret bedeutet

Betreiber sollten Mandate sauber ablegen, Vorabinformationen zu Betrag und Termin beachten und bei Änderungen der Bankverbindung ein neues Mandat einholen. Mieter behalten das Recht, Lastschriften im Rahmen der geltenden Fristen zurückzugeben. Fehlerhafte Mandate führen häufig zu Rücklastschriften und Mehraufwand.

Abgrenzung

Das Mandat ist die Zahlungsermächtigung, nicht der Stromliefervertrag. Man kann einen Vertrag abschließen, ohne ein Mandat zu erteilen, und ein Mandat kann bestehen bleiben, wenn Verträge wechseln. Auch zwischen Basis- und Firmenlastschrift unterscheiden sich Mandate.

Was ein Mandat enthält

Ein SEPA-Mandat ist die Ermächtigung des Zahlers, Beträge einzuziehen. Es enthält die Mandatsreferenz, das Datum der Erteilung, die Bankverbindung und den Gläubiger. Ohne gültiges Mandat darf keine Lastschrift ausgelöst werden.

Mandat und Vertrag trennen

Dokumentieren Sie das Mandat getrennt von der Vertragsannahme. Beides hat unterschiedliche Zwecke und kann unabhängig voneinander widerrufen werden. Hinterlegen Sie Referenz und Datum nachvollziehbar und lösen Sie nach einem Widerruf keine weitere Lastschrift aus. Ändert sich die Bankverbindung, ist ein neues Mandat sinnvoll.

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