Das Messstellenbetriebsgesetz regelt Betrieb, Einbau und Datenkommunikation von Stromzählern, insbesondere moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, sowie die Rollen der Beteiligten. Es bestimmt, wer unter welchen Voraussetzungen welchen Zähler erhalten muss.
« Zurück zum LexikonMessstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigentümer plant ein Gebäude mit hohem Jahresverbrauch und eigener PV-Anlage. Bei der Planung stellt er fest, dass je nach Verbrauch und Erzeugung unterschiedliche Zählertypen vorgesehen sein können. Er lässt prüfen, ob für seine Anlage ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben ist, bevor er Zähler bestellt.
Was das konkret bedeutet
Das Gesetz wird für Eigentümer vor allem relevant, wenn Zähler neu gesetzt, getauscht oder in ein Messkonzept eingebunden werden. Die Anforderungen hängen unter anderem von Verbrauch, installierter Leistung und Anlagenart ab und können sich ändern. Aktuelle Pflichten und Fristen sollten im Einzelfall mit dem Messstellenbetreiber geprüft werden.
Abgrenzung
Das Messstellenbetriebsgesetz regelt, wer messen darf und wie Daten übertragen werden. Das Energiewirtschaftsgesetz setzt den allgemeinen Rahmen der Energieversorgung, das Messeichgesetz betrifft die Messrichtigkeit der Geräte. Wer eine Frage zur Zählerpflicht hat, ist meist beim ersten Gesetz richtig.
Was das Gesetz regelt
Das Messstellenbetriebsgesetz legt fest, wer Zähler einbaut, betreibt und ausliest und wie Messdaten sicher übermittelt werden. Es unterscheidet unter anderem moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme und bestimmt, bei welchen Verbrauchs- und Erzeugungswerten welche Ausstattung vorgesehen ist.
Folgen für Ihr Messkonzept
Für Eigentümer wird das Gesetz relevant, sobald Zähler gesetzt, getauscht oder in ein Konzept für Solarstrom im Gebäude eingebunden werden. Klären Sie früh mit dem Messstellenbetreiber, welche Geräte an Ihrem Anschluss vorgesehen sind und bis wann. Planen Sie für den Fall, dass sich Einbaufristen verschieben, eine Übergangslösung ein.

