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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)


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Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Versorgung mit Strom und Gas. Es enthält unter anderem Definitionen wie Kundenanlage und Haushaltskunde, Regeln zu Lieferverträgen und zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Seine Vorgaben bestimmen, welche Pflichten ein Stromlieferant hat.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Vermieter plant, den Solarstrom vom Dach an drei Gewerbemieter im Haus zu verteilen. Bevor er die erste Rechnung stellt, klärt er anhand des Energiewirtschaftsgesetzes, ob er damit Lieferantenpflichten übernimmt, ob Mitteilungs- und Informationspflichten greifen und ob die Verteilanlage als Kundenanlage gelten kann. Das Ergebnis bestimmt, wie Vertrag und Abrechnung aufgebaut werden.

Was das konkret bedeutet

Für Vermieter und Betreiber ist das Gesetz vor allem eine Prüfliste: Wer Strom an Dritte liefert, kann Pflichten etwa zu Vertragsinhalten, Rechnungsangaben und Anzeigen haben. Das Gesetz wird regelmäßig angepasst. Deshalb sollten Vertragsvorlagen und Prozesse nach einer Änderung im Einzelfall rechtlich überprüft werden, am besten gemeinsam mit einer fachkundigen Beratung.

Abgrenzung

Das EnWG regelt die Energieversorgung insgesamt, das EEG dagegen die Förderung erneuerbarer Energien. Beide werden oft in einem Atemzug genannt, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke. Ein Pflichtenkatalog des EnWG ersetzt weder eine EEG-Prüfung noch umgekehrt.

Warum das Gesetz zentral ist

Das Energiewirtschaftsgesetz ordnet die Versorgung mit Strom und Gas. Für Gebäudestrom enthält es unter anderem Definitionen wie Kundenanlage und Haushaltskunde sowie Regeln zu Lieferverträgen und zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Es bestimmt, welche Pflichten ein Stromlieferant hat.

Vor der ersten Rechnung klären

Wer Strom an Mieter abgibt, sollte vorab klären, ob er Lieferantenpflichten übernimmt, etwa Mitteilungs- und Informationspflichten. Das Gesetz ändert sich häufig, daher sollten Sie den aktuellen Stand mit fachkundiger Beratung prüfen und die Einordnung dokumentieren.

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