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Leerstand


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Leerstand bezeichnet Flächen ohne aktuellen Mieter. Ihr Stromverbrauch wird dem festgelegten Kostenträger zugeordnet, nicht dem Vormieter. Die Zuordnung der Fläche zum Mieter ist zeitlich begrenzt und historisch nachvollziehbar.

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Beispiel aus der Praxis

Ein Mieter zieht zum 31. Mai aus, die Fläche wird erst im September neu vermietet. In den Monaten dazwischen läuft nur Beleuchtung im Flur und etwas Standby-Last. Der Verbrauch dieser Zeit wird dem Eigentümer als Kostenträger zugeordnet. Der neue Mieter wird erst ab seinem Einzugsdatum belastet.

Was das konkret bedeutet

Leerstand sollte nicht als Lücke in den Daten behandelt werden. Die Zuordnung zum Kostenträger muss festgelegt, zeitlich begrenzt und rückblickend einsehbar sein. Wichtig sind exakte Stichtage mit Zählerständen bei Auszug und Einzug, damit sich Verbräuche sauber abgrenzen lassen und keine Streitfälle entstehen.

Abgrenzung

Leerstand ist nicht dasselbe wie ein Mieterwechsel. Beim Wechsel schließt sich eine Schlussrechnung an, beim Leerstand fehlt zeitweise jemand, dem Strom berechnet werden könnte. Technische Differenzen im Gebäude sind ebenfalls etwas anderes als Verbrauch leerstehender Flächen.

Zuordnung bei Leerstand

Steht eine Fläche leer, wird ihr Stromverbrauch einem festgelegten Kostenträger zugeordnet, meist dem Eigentümer. Der Vormieter darf nicht weiter belastet werden. Die Zuordnung einer Fläche zu einem Mieter ist zeitlich begrenzt und lässt sich historisch nachvollziehen.

Saubere Übergänge

Halten Sie Auszugs- und Einzugsdatum sowie die Zählerstände zu beiden Stichtagen fest. Prüfen Sie den Verbrauch während des Leerstands, denn auffällige Werte können auf Standby-Lasten, defekte Geräte oder unbefugte Nutzung hinweisen. Der neue Mieter wird erst ab seinem Einzugsdatum belastet.

Auffälligkeiten bei leeren Flächen

Auch leerstehende Flächen verbrauchen Strom, etwa durch Beleuchtung, Lüftung oder Standby-Geräte. Steigt der Verbrauch ohne erkennbaren Grund, kann das auf einen defekten Verbraucher, vergessene Geräte oder unbefugte Nutzung hinweisen. Prüfen Sie den Leerstandsverbrauch regelmäßig und legen Sie fest, wer bei Auffälligkeiten informiert wird.

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