Allgemeinstrom ist der Strom für gemeinschaftlich genutzte Bereiche und Anlagen eines Gebäudes, zum Beispiel Flure, Aufzüge, Außenbeleuchtung oder Lüftung. Er wird separat gemessen und einem festgelegten Kostenträger zugeordnet, nicht einzelnen Mietern.
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Beispiel aus der Praxis
In einem Bürokomplex versorgt ein eigener Zähler Treppenhausbeleuchtung, Aufzug und Lüftungsanlage der Flure. Der Verbrauch von beispielsweise 1.800 kWh im Monat wird nicht auf einen einzelnen Mieter gebucht, sondern nach einem festgelegten Schlüssel als Nebenkosten umgelegt oder vom Eigentümer getragen.
Was das konkret bedeutet
Wichtig ist eine saubere Trennung vom Mieterverbrauch, am besten über einen eigenen Zähler. Ohne diese Trennung gehen Anteile unbemerkt in Mietereinheiten ein oder fehlen dort. Wie die Kosten verteilt werden, richtet sich nach dem Mietvertrag und den Betriebskostenregeln, was im Einzelfall geprüft werden sollte.
Abgrenzung
Allgemeinstrom wird oft mit Mieterstrom verwechselt. Mit dem Begriff ist weder die Lieferung an Mieter noch ein Modell gemeint, sondern lediglich der Verbrauch der gemeinsam genutzten Technik. Er kann dennoch aus der PV-Anlage gedeckt werden.
Was zum Allgemeinstrom zählt
Zum Allgemeinstrom gehören Verbraucher, die allen Nutzern dienen, etwa Flurbeleuchtung, Aufzüge, Lüftung und Außenbeleuchtung. Sie hängen idealerweise an einem eigenen Zähler, damit ihr Verbrauch nicht mit dem der Mieter vermischt wird.
Zuordnung und Kosten
Legen Sie fest, wer die Kosten trägt: der Eigentümer oder die Mieter über die Nebenkosten nach einem Schlüssel. Ohne eigenen Zähler lässt sich der Allgemeinstrom nur über die Differenz zwischen Summenzähler und Unterzählern ermitteln, was Messfehler und Verluste einschließt. Prüfen Sie diese Differenz regelmäßig.

