Auf den Strompreis kommen neben Energie und Netz weitere staatlich geregelte Bestandteile, zum Beispiel Umlagen und die Konzessionsabgabe. Sie unterscheiden sich je nach Versorgungsmodell und Kundengruppe. Eine Rechnung muss ausweisen, welche Bestandteile enthalten sind. Die Einordnung sollte vor Vertragsabschluss geklärt werden.
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Beispiel aus der Praxis
Ein Vermieter kalkuliert einen Preis für Solarstrom und Netzstrom. Er stellt fest, dass die Rechnung neben Energie und Netzentgelt weitere Bestandteile enthält, etwa Umlagen und die Konzessionsabgabe. Ob einzelne Posten bei seinem Modell entfallen oder ermäßigt sind, prüft er vor Vertragsschluss und nicht erst bei der ersten Abrechnung.
Was das konkret bedeutet
Wer einen Gesamtpreis für Mieter festlegt, sollte wissen, welche Anteile darin enthalten sind und welche gesondert ausgewiesen werden. Fehlerhafte Annahmen wirken sich auf jede Rechnung aus. Es empfiehlt sich, die Einordnung dokumentiert festzuhalten und bei Änderungen der Rahmenbedingungen erneut zu prüfen.
Abgrenzung
Umlagen und Abgaben sind keine Netzentgelte. Netzentgelte bezahlen die Nutzung der Leitungen, Umlagen und Abgaben dienen politisch gesetzten Zwecken wie der Förderung oder der Wegerechte. Auf Rechnungen werden sie meist getrennt aufgeführt.
Bestandteile des Strompreises
Neben Energie und Netzentgelten enthält der Strompreis staatlich geregelte Bestandteile wie Umlagen, Konzessionsabgabe und Steuern. Welche davon anfallen und in welcher Höhe, hängt vom Versorgungsmodell und der Kundengruppe ab.
Transparent kalkulieren
Weisen Sie die Bestandteile in der Rechnung nachvollziehbar aus und prüfen Sie vor Vertragsabschluss, welche für Ihr Modell gelten. Verwenden Sie Beträge aus den Rechnungen des Vorlieferanten oder des Netzbetreibers statt pauschaler Annahmen. Bei Unklarheiten helfen Steuerberatung und Netzbetreiber.

