Recht & Betrieb

Stromsteuer bei Solarstrom im Gebäude: Welche Pflichten Vermieter haben

Flachdach mit Photovoltaikanlage und Wechselrichter, im Hintergrund ein benachbartes Gewerbegebäude

Wer Solarstrom an Mieter liefert, stößt schnell auf die Stromsteuer. Die Frage lautet: Wird der PV-Strom besteuert, und muss der Eigentümer sich beim Zoll melden? Seit dem 1. Januar 2026 gelten dafür nach der Reform des Stromsteuergesetzes neue Regeln, die sich nach der Leistung der Anlage richten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick. Er ersetzt keine steuerliche Beratung.

Drei Leistungsklassen

  • Anlagen bis 1 Megawatt: Der Betreiber gilt nach den neuen Regeln nicht als Versorger. Für den PV-Strom fällt keine Stromsteuer an. Anzeigen beim Hauptzollamt und jährliche Mengenmeldungen sind nach heutigem Stand nicht nötig.
  • Anlagen von 1 bis 2 Megawatt: Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, es ist aber eine förmliche Erlaubnis nötig. Dafür sind Anträge beim Hauptzollamt zu stellen.
  • Anlagen über 2 Megawatt: Die Befreiung für die Lieferung an Dritte entfällt. Es fällt der Regelsatz von 2,05 Cent pro Kilowattstunde an, dazu kommt eine jährliche Steueranmeldung.

Die meisten Dachanlagen auf Gewerbeimmobilien liegen deutlich unter 1 Megawatt. Für sie fällt der Aufwand nach den neuen Regeln gering aus.

Voraussetzungen für die Befreiung

Für Anlagen bis 2 Megawatt gelten Bedingungen, unter anderem:

  • Der Strom wird im räumlichen Zusammenhang geliefert. Der Gesetzgeber nennt dafür einen Radius von bis zu 4,5 Kilometern.
  • Es handelt sich um eine Dachanlage, keine Freiflächenanlage.
  • Die Anlage ist im Marktstammdatenregister eingetragen.

Was weiterhin zu beachten ist

Die Regeln betreffen den Solarstrom aus der eigenen Anlage. Wer Mieter im Vollversorgungsmodell auch mit Netzstrom beliefert, liefert Strom weiter, den er selbst bezogen hat. Dafür kann die Stromsteuer weiterhin relevant sein. Die Abgrenzung hängt vom Einzelfall ab. Mehr zur Rolle als Lieferant steht im Beitrag Vermieter als Stromlieferant, die Modelle erklärt die Seite Betriebsmodelle.

Checkliste für Vermieter

  1. Anlagenleistung und Standort dokumentieren, Eintrag im Marktstammdatenregister prüfen.
  2. Klären, ob ausschließlich PV-Strom geliefert wird oder auch Netzstrom weitergegeben wird.
  3. Bei Anlagen über 1 Megawatt die nötige Erlaubnis rechtzeitig beantragen.
  4. Die steuerliche Einordnung vorab mit der Steuerberatung und bei Bedarf mit dem zuständigen Hauptzollamt abstimmen.
  5. Stromsteuer und Mengen in der Abrechnung sauber ausweisen und dokumentieren.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Ob und wie sich ein Modell in Ihrem Gebäude umsetzen lässt, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor dem Start geprüft werden.

Quellen

Hinweis: Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generiert und dienen nur zur Veranschaulichung.