Recht & Betrieb

Kundenanlage nach dem BGH-Urteil: Was Eigentümer von Gewerbeimmobilien jetzt wissen sollten

Luftaufnahme eines Gewerbeareals mit mehreren hellen Bürogebäuden und Hallen mit Photovoltaikanlagen auf den Dächern

Viele Gewerbeareale verteilen Strom über eigene Leitungen an mehrere Mieter. Lange galt dafür die Kundenanlage als tragfähiger Rahmen. Nach den Entscheidungen von EuGH und BGH ist diese Einordnung für größere Objekte nicht mehr selbstverständlich. Dieser Beitrag zeigt, was sich geändert hat und was Eigentümer jetzt klären sollten.

Was sich geändert hat

Der EuGH (November 2024) und der BGH (Mai 2025) haben die Anforderungen an die Kundenanlage verschärft. Sie ist nur noch zulässig, wenn kein Verteilernetz im Sinne des EU-Rechts vorliegt. Bei großen Objekten mit vielen Mietern ist das kaum haltbar.

Eine gesetzliche Neuregelung steht aus (Stand Oktober 2026). Bis dahin bleibt die Einordnung mit Unsicherheit verbunden.

Warum das für Eigentümer wichtig ist

  • Wird das Gebäudenetz als Verteilernetz eingeordnet, können Pflichten eines Netzbetreibers entstehen.
  • Betriebsmodell und Messkonzept hängen davon ab, wie das Netz rechtlich einzuordnen ist.
  • Verträge und Planungen, die eine Kundenanlage voraussetzen, sollten Sie neu bewerten lassen.

Welche Wege es gibt

  • Kundenanlage beibehalten: nur, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall belegt sind. Bei vielen Mietern und weitläufigem Areal ist das schwer.
  • Geschlossenes Verteilernetz (§ 110 EnWG): für gewerblich genutzte Areale eine Alternative. Es bringt eine leichtere Regulierung, aber auch Netzbetreiberpflichten. Mehr dazu im Lexikon: Geschlossenes Verteilernetz.

Unabhängig davon steht die Wahl des Versorgungsmodells an: Solarstrom-Anteil oder Vollversorgung. Beide Modelle erklären wir auf der Seite Betriebsmodelle. Die Rolle als Lieferant beschreibt der Beitrag Vermieter als Stromlieferant.

Checkliste für Eigentümer

  1. Objekt beschreiben: Zahl der Mieter, Leitungswege, Eigentumsgrenzen, Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
  2. Einordnung des Gebäudenetzes vorab rechtlich prüfen lassen.
  3. Bestehende Verträge und mögliche Übergangsregelungen prüfen.
  4. Betriebsmodell und Messkonzept erst danach festlegen.

WOODGRID prüft Gebäude, Netzanschluss und Messkonzept gemeinsam mit Ihnen vorab. Die rechtliche Einordnung selbst ersetzt das nicht.

Warum die Größe zählt

Je mehr Mieter ein Areal hat und je weitläufiger die Leitungen sind, desto eher spricht das für ein Verteilernetz. Ein kleines Objekt mit wenigen Nutzern ist anders zu beurteilen als ein Gewerbepark mit vielen Mietern. Eine feste Grenze gibt es nicht, entscheidend ist der Einzelfall.

Bestehende und geplante Projekte

Für bereits betriebene Anlagen kann eine Übergangsregelung gelten. Wer neu plant, sollte nicht ohne Prüfung von einer Kundenanlage ausgehen. Die rechtliche Einordnung gehört deshalb an den Anfang des Projekts: Sie beeinflusst Messkonzept, Verträge und Zeitplan.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Ob und wie sich ein Modell in Ihrem Gebäude umsetzen lässt, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor dem Start geprüft werden.

Quellen

Hinweis: Die Bilder in diesem Beitrag sind KI-generiert und dienen nur zur Veranschaulichung.