Recht & Betrieb

Vermieter als Stromlieferant: Rollen, Pflichten und Checkliste vor dem Start


Im Vollversorgungsmodell ist der Vermieter Vertragspartner und Rechnungssteller für den Strom seiner Mieter. Das ist attraktiv, weil er Preis und Marge steuern kann – aber es ist auch eine Rolle mit Verantwortung. Dieser Beitrag zeigt, wer im Projekt welche Aufgabe hat und was vor dem Start geklärt sein sollte.

Die Rollen im Überblick

  • Vermieter als Stromlieferant: verantwortet Verträge, Tarife, Rechnungsfreigabe und die wirtschaftliche Auswertung.
  • Hausverwaltung: pflegt Stammdaten, Ein- und Auszüge und die Kommunikation; Preis- und Bankänderungen nur mit Berechtigung.
  • Buchhaltung: Rechnungen, Zahlungen, offene Posten, Export – ohne Eingriff in Messgeräte.
  • Technikdienstleister und Messdienstleister: Zählerzuordnung, Installation, Gerätewechsel, Datenlieferung. Die Verantwortlichkeit wird je Beauftragung festgelegt.
  • Gewerbemieter: sehen nur die eigenen Verträge, Verbräuche und Rechnungen.

Ein wichtiger Punkt: Ein Dienstleister für Messung, Abrechnung oder Zahlungsabwicklung wird dadurch nicht automatisch Stromlieferant. Die Rollenverteilung sollte vertraglich ausdrücklich gesichert werden.

Was der Lieferant beachten muss

  • Verträge: Der Stromliefervertrag braucht klare Bedingungen – Lieferstelle, Beginn, Laufzeit, Kündigung, Preise, Abrechnungsrhythmus – und eine nachweisbare Annahme (§ 41 EnWG enthält Vorgaben zu Energielieferverträgen).
  • Kundenklassifizierung: Gewerbemieter sind nicht automatisch von allen Haushaltskundenregeln ausgenommen. Das Energiewirtschaftsgesetz zählt auch beruflichen oder gewerblichen Eigenverbrauch bis 10.000 Kilowattstunden jährlich dazu.
  • Preise: Preisänderungen gegenüber laufenden Verträgen sind nur möglich, wenn der Vertrag sie wirksam regelt. Eine automatische Anpassung aus der Betreiberkalkulation ist kein Ersatz dafür.
  • Stromkennzeichnung: Die gesetzliche Kennzeichnung ist eine eigene Aufgabe. Ein pauschales „100 Prozent Solarstrom“ lässt sich aus einem Gebäudestrommodell nicht ableiten.
  • Registrierungen und Meldungen: PV-Anlage, Speicher und die Rolle als Marktakteur müssen gegebenenfalls im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Steuerliche Pflichten kommen hinzu.
  • Externe Lieferanten: Mieter, die einen anderen Lieferanten behalten, werden nicht als eigene Stromkunden abgerechnet; ihre Fläche bleibt technisch im Objekt.

Die Infrastruktur muss passen

Die Aussage „zwischen Vermieter und Mieter liegt keine öffentliche Leitung“ genügt nicht, um die Gebäudeinfrastruktur als regulierungsfreie Kundenanlage einzuordnen. Nach den Entscheidungen von EuGH (November 2024) und BGH (Mai 2025) ist die Einordnung deutlich strenger geworden. Für bis 23. Dezember 2025 angeschlossene Anlagen gilt nach § 118 Abs. 7 EnWG eine Übergangsregelung bis 1. Januar 2029; für neue Anlagen darf sie nicht vorausgesetzt werden.

Checkliste vor dem ersten Liefertag

  1. Rollen und Verantwortlichkeiten (Vermieter, Dienstleister) sind schriftlich festgelegt.
  2. Die Einordnung der Infrastruktur ist rechtlich geprüft.
  3. Das Messkonzept ist abgestimmt, Messgeräte sind geeicht und zugeordnet.
  4. Vertragsvorlagen, Preise und Steuern sind freigegeben.
  5. Registrierungen, Meldungen und steuerliche Fragen sind geklärt.
  6. Der Umgang mit Mietern, die einen anderen Lieferanten haben, ist festgelegt.
  7. Abrechnung, Zahlungsverfahren (Überweisung, SEPA) und Buchhaltungsexport sind getestet – zunächst im Parallelvergleich.
  8. Der Pilot startet mit einigen ausgewählten Messstellen und mindestens einem vollständigen Abrechnungszyklus.

Ein Portal wie WOODGRID automatisiert die Routine – von der Einladung über die Vertragsannahme bis zur Abrechnung – und zeigt Aufgaben, die eine Entscheidung brauchen. Die rechtliche und energiewirtschaftliche Einordnung ersetzt es nicht.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Ob und wie sich ein Modell in Ihrem Gebäude umsetzen lässt, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor dem Start geprüft werden.

Quellen