Der Stromlieferant verkauft Strom an den Kunden und ist sein Vertragspartner und Rechnungssteller. Im Gebäudestrommodell kann der Vermieter diese Rolle übernehmen. Das bringt Pflichten mit sich, etwa bei Vertragsgestaltung, Rechnungslegung, Stromkennzeichnung und Meldungen. Ein Software- oder Abrechnungsdienstleister wird dadurch nicht automatisch zum Lieferanten.
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