Ein Messdienstleister liest Zähler aus, bereitet die Daten auf und liefert sie an Abrechnung und Portal. Er kann zugleich Messstellenbetreiber sein, muss es aber nicht. Wichtig ist, dass vertraglich festgelegt ist, wer für Gerätewechsel, Datenqualität und Eichfristen verantwortlich ist.
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