Die Stromkennzeichnung weist aus, aus welchen Energiequellen der gelieferte Strom stammt und welche Umweltwirkungen er hat. Sie ist für Lieferanten gesetzlich vorgeschrieben und eine eigene Aufgabe. Ein pauschales Versprechen wie „100 Prozent Solarstrom“ lässt sich aus dem Gebäudestrommodell nicht ableiten.
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