Der Stromliefervertrag regelt die Lieferung von Strom: Lieferstelle, Beginn, Laufzeit, Kündigung, Preise, Abrechnungsrhythmus und Zahlungsweise. Er benötigt eine nachweisbare Annahme. Die Annahme allein aktiviert die Lieferung nicht, solange technische oder organisatorische Voraussetzungen wie Zählerzuordnung und Anfangsstand noch fehlen.
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