Lexikon

Stromliefervertrag


« Back to Glossary Index

Der Stromliefervertrag regelt die Lieferung von Strom: Lieferstelle, Beginn, Laufzeit, Kündigung, Preise, Abrechnungsrhythmus und Zahlungsweise. Er benötigt eine nachweisbare Annahme. Die Annahme allein aktiviert die Lieferung nicht, solange technische oder organisatorische Voraussetzungen wie Zählerzuordnung und Anfangsstand noch fehlen.

« Back to Glossary Index

Zurück zum Lexikon