Bei der Vollversorgung liefert ein Stromlieferant dem Kunden seinen gesamten Strombedarf. Im Gebäudestrommodell bedeutet das: PV-Strom und ergänzender Netzstrom werden in einem Vertrag mit einem gemeinsamen Preis zusammengeführt. Der Mieter erhält eine Rechnung und nicht eine pro Stromquelle.
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