Bei einem Zählerwechsel wird ein Zähler durch einen anderen ersetzt, etwa wegen Ablauf der Eichfrist oder eines Defekts. Dokumentiert werden Endstand des alten Zählers, Anfangsstand des neuen, Wechselzeitpunkt und Gerätekennungen. Der Verbrauch ergibt sich aus der Summe beider Messabschnitte – eine einfache Differenz zwischen den Ständen zweier Geräte ist unzulässig.
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